Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - wichtige Informationen zur Novelle des §14a

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Die Zahl der Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen sowie Photovoltaik (PV) und Batteriespeichersysteme wird aufgrund der Ziele der Energiewende weiter ansteigen. Diese Anlagen werden das Netz stärker belasten als herkömmliche Verbraucher (z.B. Waschmaschine). Um die Netzstabilität sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ab dem 1. Januar 2024 festgelegt. Die Beschlüsse zum Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes – kurz EnWG – zielen darauf ab, steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig in das Stromnetz zu integrieren. Das neue Gesetz schafft die nötigen Voraussetzungen, damit Verteilnetzbetreiber die Netze jederzeit bedarfsgerecht und netzorientiert steuern können. So können die Stadtwerke Saarbrücken Netz als Netzbetreiber rechtzeitig auf mögliche Überlastungen reagieren und die zuverlässige Versorgung mit Strom sicherstellen.

Die Regelung sieht aber auch vor, dass der Anschluss von Verbrauchseinrichtungen nicht mehr verweigert werden und vereinfacht und beschleunigt wird. Die Nutzer profitieren gleichzeitig von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug müssen die Betreiber solcher Anlagen die netzorientierte Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei hoher Netzbelastung akzeptieren. 

§14a EnWG (Quelle Gesetze im Internet)

Häufig gestellte Fragen

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