Solarpaket 1: neue Regelungen für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerk - Franz Bachinger / Pixabay

Balkonkraftwerk - Franz Bachinger / Pixabay

Balkonkraftwerk - Franz Bachinger / Pixabay

Das am 16. Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket 1 stellt die Weichen, um künftig mehr Strom durch Photovoltaik (PV)-Anlagen zu erzeugen. Das Gesetzespaket sieht diverse Neuerungen vor, um den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zu stärken und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Solarpaket 1 betrifft verschiedene PV-Anlagen, von Balkon bis Freifläche, und umfasst auch Neuerungen für erneuerbare Energien, Stromspeicher und Netze für eine fortschreitende Energiewende.

Solarpaket 1 im Überblick (Quelle BMWK)

FAQs zum Solarpaket 1 (Quelle BMWK)

Mit der Gesetzesänderung ist die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen – auch Balkonkraftwerke genannt – beim Netzbetreiber entfallen. Was bleibt, ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit.

Marktstammdatenregister

Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden, benötigt man
ein Benutzerkonto und weitere Informationen.

Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke

Webhilfe des Marktstammdatenregisters

Neu ist, dass bei der Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken ein Zweirichtungszähler noch nicht vorhanden sein muss. Mit der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister wird automatisch die Prüfung, ob der Zähler getauscht werden muss, angestoßen. Alle möglichen weiteren Schritte übernehmen Netz- und Messstellenbetreiber eigenständig.  

Anhebung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt

Bislang durften Steckersolargeräte nur dann als solche betrieben werden, wenn die Ausgangsleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. Auch hier gibt es durch das Solarpaket 1 neue Regelungen: Jetzt gelten Balkonkraftwerke bis zu einer Leistungsgrenze des Wechselrichters von 800 Watt als Mini-PV-Anlagen. Zudem wurde durch das Solarpaket festgelegt, dass die maximal installierte Modulleistung für Balkonkraftwerke nur 2 Kilowattpeak betragen darf. Das bedeutet, dass man Balkonkraftwerk-Module mit einer Leistung von bis zu 2 Kilowattpeak installieren darf, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist. Sobald diese Grenze überschritten wird, ist man verpflichtet, das Balkonkraftwerk als PV-Anlage anzumelden.

Technische Sicherheit geht vor!

Balkonkraftwerke müssen – wie alle anderen großen PV-Anlagen – technisch sicher sein. Sie sollten auch von Laien sicher installiert werden können. Es wird dringend empfohlen, nur geprüfte Produkte einzusetzen.