Hinweisgeberschutzgesetz
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen, die Prinzipien unseres Verhaltenskodex und unserer Mitarbeiterleitlinien haben für die Stadtwerke Saarbrücken zur Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Rechtsverstöße und Fehlverhalten im beruflichen Kontext auch gemeldet werden. Durch die Meldung von Verstößen ist eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung möglich, um Schaden von uns, unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden und Kundinnen abzuwenden.
Die wichtigsten Themen des Hinweisgebersystems sind die Unabhängigkeit unserer internen Meldestelle, die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen sicherzustellen und den Grundsatz des fairen Verfahrens zu gewährleisten. Hinweisgebende Personen haben insbesondere durch die Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu befürchten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.
Die interne Meldestelle der Stadtwerke Saarbrücken bietet eine Plattform gegen bestimmte Bußgeldvorschriften wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, gegen Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, gegen den Verhaltenskodex oder Mitarbeiterleitlinien und ähnliche rechtliche Verstöße. Die Kenntnisse über mögliche Verstöße müssen im beruflichen Kontext erlangt worden sein.
Die interne Meldestelle wird durch die Resilience Operations Center GmbH, kurz ROC, betrieben. Die Hinweisgeberstelle kann online aufgerufen werden.
Sollten Sie eine externe Meldestelle bevorzugen, betreibt das Bundesamt für Justiz als Behörde eine externe Meldestelle, an die Sie sich wenden können. Entsprechende Hinweise finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.